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Jahresabschluss

Beschreibung

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Die Stadt Lohmar hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Rat der Gemeinde beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Rechenschaftsbericht zusammengefasst. Der Jahresabschluss wird jedes Jahr veröffentlicht.

 

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