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Feuerwerk
Beschreibung
Das Abbrennen von privaten Feuerwerken der Kategorie 2 (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Lohmar erlaubt. Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen. Für eine Genehmigung ist der Antrag auszufüllen.
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Ordnungsangelegenheiten
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsangelegenheiten
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- E-Mail:
ordnungsamt@lohmar.de
- E-Mail:
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