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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.
Amt/Fachbereich
Bauaufsichts- und Planungsamt
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsichts- und Planungsamt
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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