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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.


Amt/Fachbereich

Bauaufsichts- und Planungsamt

Zuständige Einrichtungen