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Amtsvormundschaften
Beschreibung
Amtsvormundschaften treten kraft Gesetzes oder kraft Bestellung durch das Familiengericht ein, wenn die oder der Minderjährige nicht oder nicht mehr unter der elterlichen Sorge steht.
Die Aufgaben des Vormundes sind:
- die Personensorge,
- die Vermögenssorge,
- das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
- die Gesundheitsfürsorge.
Amt/Fachbereich
Amt für Jugend und Familie / Verwaltungsdienste
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsdienste
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-300
- E-Mail:
- andrea.haag@lohmar.de