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Aufbruchgenehmigungen für öffentliche Flächen
Beschreibung
Für Straßenaufbrüche jedweder Art ist eine Genehmigung erforderlich.
Amt/Fachbereich
Tiefbauamt/ Straßenbau und Stadtentwässerung
Zuständige Einrichtungen
- Verkehrsangelegenheiten
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- Hauptstraße 27-29
- 53797 Lohmar
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- E-Mail:
verkehr@lohmar.de
- E-Mail:
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