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Beistandschaft
Beschreibung
Auf Antrag eines Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet, wird das Jugendamt Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft umfasst als Aufgabe die Beratung, die Unterstützung und die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft und der Unterhaltsansprüche.
Amt/Fachbereich
Amt für Jugend und Familie/ Verwaltungsdienste
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltungsdienste
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-300
- E-Mail:
- andrea.haag@lohmar.de