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Beistandschaft

Beschreibung

Auf Antrag eines Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet, wird das Jugendamt Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft umfasst als Aufgabe die Beratung, die Unterstützung und die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft und der Unterhaltsansprüche.


Amt/Fachbereich

Amt für Jugend und Familie/ Verwaltungsdienste

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen