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Elternbeiträge

Beschreibung

Entsprechend der „Satzung (Stand: 10.05.2023) über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule der Stadt Lohmar” haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten einer Kindertageseinrichtung zu entrichten. Darüber hinaus kann der Träger von den Eltern ein Entgelt für das tägliche Mittagessen verlangen.


Amt/Fachbereich

Amt für Jugend und Familie/ Kindertageseinrichtungen

Zuständige Einrichtungen