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Fraktionen
Beschreibung
Fraktionen (§ 56 Gemeindeordnung - GO NRW) sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern. Eine Fraktion besteht im Lohmarer Rat aus mindestens zwei Personen.
Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit.
Die Stadt gewährt den Fraktionen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Amt/Fachbereich
Hauptamt/ Recht und Politische Gremien
Zuständige Einrichtungen
- Recht und Politische Gremien
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- Rathausstraße 4
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-114
- E-Mail:
- petra.westermann@lohmar.de