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Fraktionen

Beschreibung

Fraktionen (§ 56 Gemeindeordnung - GO NRW) sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern. Eine Fraktion besteht im Lohmarer Rat aus mindestens zwei Personen.
Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit.
Die Stadt gewährt den Fraktionen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.


Amt/Fachbereich

Hauptamt/ Recht und Politische Gremien

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen