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Gaststättenkonzession
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der sie alkoholische Getränke ausschenken benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag 2-fach (wird bei Vorsprache ausgehändigt)
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Lageplan) der Gaststättenräume, jeweils in dreifacher Ausfertigung
- Pachtvertrag / Mietvertrag über die Gaststättenräume in Kopie
- Verzichtserklärung des vorigen Betreibers (bei Betriebsübernahme) (Vordruck wird bei Vorsprache ausgehändigt)
- Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes (Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228 22840)
- Führungszeugnis der Belegart "O" (für Behörden)
- Gewerbezentralregisterauszug (für Behörden)
- Personalausweis / Reisepass
- Gesellschaftervertrag und Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Kosten:
Die Gebühren für die Gaststättenerlaubnis werden nach Aufwand berechnet.
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- Telefon:
02246 15-200 - E-Mail:
buergeramt@lohmar.de
- Telefon:
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- Ordnungsangelegenheiten
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- E-Mail:
ordnungsamt@lohmar.de
- E-Mail:
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