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Gebühren allgemein
Beschreibung
Was sind Gebühren und wie werden diese berechnet?
Gebühren werden - im Gegensatz zu den Steuern - für eine genau definierte Dienstleistung vom Nutzer erhoben. Kostendeckende Gebühren werden in Lohmar, z.B. für die Abwasserbeseitigung, für die Straßenreinigung und im Bereich der Friedhöfe erhoben. Steuern, z.B. die Grundsteuer fließen dagegen als allgemeine Finanzmittel in den Haushalt der Stadt.
Die Berechnung der verschiedenen Gebühren erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach betriebswirtschaftlichen und gesetzlichen Grundsätzen aus. Letztendlich trägt eine korrekte Gebührenkalkulation zum Erhalt des Anlagevermögens Ihrer Stadt bei, fördert wirtschaftliches Verwaltungshandeln und verhindert auch im Falle von Defiziten die Inanspruchnahme aller Steuerzahler.
Vergleichbar der in der Privatwirtschaft üblichen Preiskalkulation werden ansatzfähige Kosten berechnet:
- Personal- und Sachkosten
Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten einer Rechnungsperiode veranschlagt. - Abschreibungen
Hiermit wird der Abnutzung von Gütern und Anlagevermögen Rechnung getragen. Für die Abschreibungszeiträume gibt es gesetzliche Vorgaben, diese richten sich nach der zu erwartenden Nutzungsdauer. - Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Zinsen berücksichtigen den Einsatz von Eigenkapital für die Finanzierung von Anlagevermögen (z. B. Grundstücken). Bei den kalkulatorischen Zinsen wurde mit dem Urteil des 9. Senats des OVG NRW vom 17.05.2022, die seit dem Jahre 1994 geltende, ständige Rechtsprechung, u.a. zur Verzinsung von langlebigen Anlagegütern bei der Kalkulation von Benutzungsgebühren aufgegeben und geändert. Unzulässig sei der 50-jährige Durchschnittszinssatz öffentlicher Anleihen. Die Landesregierung NRW hat im Dezember 2022 eine Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) beschlossen, wonach zukünftig ein 30-jähriger Durchschnittszinssatz bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist.
Nach welchen Grundsätzen hat sich eine Gebührenkalkulation der Kommune auszurichten?
- Betriebsbedingtheit
Es sind nur betriebsbedingte Kosten, d. h. Kosten, die durch den Betrieb der Gebühreneinrichtung entstehen, anzusetzen (Friedhofsgebühren dürfen keine Kindergärten finanzieren). - Erforderlichkeit
Nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit sind nur die Kosten, die für die Bereitstellung des Angebotes tatsächlich erforderlich sind zu berücksichtigen. - Kostendeckung
Die Kalkulation darf weder zu einer Kostenunterdeckung noch zu einer Kostenüberdeckung führen. - Aussonderung leistungsfremder Kosten
Leistungsfremde Kosten sind Kosten, die durch den Betrieb der Gebühreneinrichtung entstehen, aber neben dem eigentlichen Zweck ein zusätzliches Ziel erfüllen, das nicht alleine dem Nutzer der Einrichtung angelastet werden kann (z. B. Grünanteil der Friedhöfe von 15 %, d. h. der Teil des Friedhofes, der von der Allgemeinheit als Parkfläche genutzt wird). - Periodengerechtigkeit
Erlöse und Kosten sind in dem Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sie sachlich anfallen, der Zeitpunkt der Inrechnungstellung ist unerheblich. Im Falle eines Reihengrabes bedeutet dies, dass der Rechnungsbetrag in einer Summe im Jahr der Inrechnungstellung dem Gebührenhaushalt zufließt, betriebswirtschaftlich gesehen jedoch lediglich ein Erlös von 1/30 pro Jahr anzusetzen ist.
Letztendlich stellt sich dies auch für den Gebührenzahler so dar: Gezahlt wird eine einmalige Gebühr, die über den Zeitraum von 30 Jahren ein Nutzungsrecht an der Grabstelle und alle damit verbundenen Kosten beinhaltet (Pflege und Instandhaltung der Friedhofswege, Grünflächen etc.).
Selbstverständlich können diese Ausführungen nur die wichtigsten Grundzüge einer Gebührenkalkulation darstellen. Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die als Kontaktperson hinterlegten Kolleginnen und Kollegen.
Amt/Fachbereich
Amt für Finanzwesen
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzwesen
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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Rüdiger Kulartz
Amtsleitung- Telefon:
- 02246 15-237
- E-Mail:
- ruediger.kulartz@lohmar.de
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Katja Antweiler
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02246 15-420
- E-Mail:
- katja.antweiler@lohmar.de
-
- Telefon:
- 02246 15-241
- E-Mail:
- peggy.weber@lohmar.de