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Geburten

Beschreibung

Die Geburt eines in Lohmar geborenen Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.

Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.

Öffnungszeiten des Standesamtes:

montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr


Amt/Fachbereich

Ordnungsamt/ Bürgerservice

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen