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Geburten
Beschreibung
Die Geburt eines in Lohmar geborenen Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Öffnungszeiten des Standesamtes:
montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Bürgerservice
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
-
- Hauptstraße 27-29
- 53797 Lohmar
-
- E-Mail:
standesamt@lohmar.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Silke Köhler
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02246 15-221
- E-Mail:
- silke.koehler@lohmar.de
-
- Telefon:
- 02246 15-220
- E-Mail:
- alexandra.gusel@lohmar.de