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Grün- und Freiflächen

Beschreibung

Die Planung und Realisierung von öffentlichen Grün- und Freiflächen, ist

  • bei öffentlichen Liegenschaften das Amt für Immobilienwirtschaft zuständig
  • und bei Wegparzellen das Tiefbauamt.

 

 


Amt/Fachbereich

Tiefbauamt/ Straßenbau und Stadtentwässerung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen