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Hebesätze
Beschreibung
Die Hebesätze gelten für die Grund- und die Gewerbesteuer.
Die Bemessungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt ermittelt und festgesetzt (Grund- und Gewerbesteuermessbescheid).
Auf diesen Wert wendet die Stadt den satzungsgemäß festgelegten Hebesatz an und veranlagt die Steuer gegenüber dem Bürger. Die aktuellen Hebesätze finden Sie in der Haushaltssatzung.
Amt/Fachbereich
Amt für Finanzwesen
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzwesen
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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Rüdiger Kulartz
Amtsleitung- Telefon:
- 02246 15-237
- E-Mail:
- ruediger.kulartz@lohmar.de