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Indirekteinleiter
Beschreibung
Zu den Indirekteinleitern gehören Abwasserproduzenten, die das anfallende Abwasser vor der Übergabe in die öffentliche Entwässerungsanlage vorbehandeln müssen.
Die Vorbehandlung erfolgt in den meisten Fällen in Abscheideranlagen, wie Fettabscheider, Leicht- und Schwerflüssigkeitsabscheider und Stärkeabscheider.
Abscheideranlagen sind genehmigungspflichtig. Entsprechende Anträge sind bei der unteren Wasserbehörde und der Stadt Lohmar erhält.
- Landrat
des Rhein-Sieg-Kreises
-Untere Wasserbehörde-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
- Stadt Lohmar
Tiefbauamt
Hauptstraße 27-29
53797 Lohmar
Amt/Fachbereich
Tiefbauamt/ Straßenbau und Stadtentwässerung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenbau und Stadtentwässerung
-
- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02246 15-292
- E-Mail:
- andreas.pawliczek@lohmar.de