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Informationsfreiheitsgesetz
Beschreibung
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet den freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen und legt die grundlegenden Voraussetzungen fest, unter denen Informationen zugänglich gemacht werden. Für Amtshandlungen aufgrund dieses Gesetzes können Gebühren anfallen.
Amt/Fachbereich
Hauptamt/ Recht und Politische Gremien
Zuständige Einrichtungen
- Recht und Politische Gremien
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- Rathausstraße 4
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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Susanne Klingbeil
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02246 15-126
- E-Mail:
- susanne.klingbeil@lohmar.de