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Informationsfreiheitsgesetz

Beschreibung

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet den freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen und legt die grundlegenden Voraussetzungen fest, unter denen Informationen zugänglich gemacht werden. Für Amtshandlungen aufgrund dieses Gesetzes können Gebühren anfallen.


Amt/Fachbereich

Hauptamt/ Recht  und Politische Gremien

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen