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Kampfmittelräumung

Beschreibung

Bei Munitionsfunden wird von Seiten des Ordnungsamtes folgendes veranlasst:

  • Absperrung des Gebietes oder Fundortes,
  • Verständigung des Kampfmittelräumdienstes der Bezirksregierung,
  • Einleiten weiterer Schritte nach Bedarf.

Amt/Fachbereich

Ordnungsamt/ Ordnungsangelegenheiten

Zuständige Einrichtungen