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Kanalhausanschlüsse

Beschreibung

Der Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Entwässerungsanlage bedarf der Genehmigung durch die Stadt Lohmar. Entsprechende Anträge sind beim Tiefbauamt der Stadt Lohmar erhältlich.
Für die betriebliche Unterhaltung der Hausanschlussleitung vom Gebäude bis zum Hauptkanal in der Straße ist die Anschlussnehmerin oder der Anschlussnehmer verantwortlich. Die bauliche Unterhaltung der Anschlussleitung vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze obliegt der Stadt.


Amt/Fachbereich

Tiefbauamt/ Straßenbau und Stadtentwässerung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen