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Kleinkläranlagen
Beschreibung
Kleinkläranlagen sind kleine Abwasserbehandlungsanlagen, an die bis zu 50 Einwohnerinnen und Einwohner angeschlossen werden können. Die DIN 4261 regelt die Anwendung, Bemessung und Ausführung sowie den Betrieb und die Wartung von Kleinkläranlagen.
Kleinkläranlagen bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Entsprechende Anträge sind sowohl bei der unteren Wasserbehörde als auch bei der Stadt Lohmar erhältlich.
- Landrat
des Rhein-Sieg-Kreises
-Untere Wasserbehörde-
Kaiser-Wilhelm Platz 1
53721 Siegburg
- Stadt Lohmar
Tiefbauamt
Hauptstraße 27-29
53797 Lohmar
Amt/Fachbereich
Tiefbauamt/ Straßenbau und Stadtentwässerung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenbau und Stadtentwässerung
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02246 15-292
- E-Mail:
- andreas.pawliczek@lohmar.de