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Lernmittelfreiheit
Beschreibung
Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen wird Lernmittelfreiheit nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt.
Die für die Beschaffung der Lernmittel erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger. Die zu beschaffenden Lernmittel werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn von den Schulen mitgeteilt.
Seitens der Eltern und Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich ein Eigenanteil zu zahlen. Die Höhe dieses Eigenanteils setzt das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder fest.
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) sind von der Zahlung des Eigenanteils befreit.
Amt/Fachbereich
Amt für Bildung und Soziales
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Bildung und Soziales
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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Kristina Scholz
Amtsleitung- Telefon:
- 02246 15-358
- E-Mail:
- kristina.scholz@lohmar.de