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Obdachlosenangelegenheit

Beschreibung

Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, damit schnellstmöglich entsprechender Wohnraum in einer Obdachlosenunterkunft beschafft werden kann.

Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.

Benötigte Unterlagen:

  • ggf. Räumungsurteil

Amt/Fachbereich

Ordnungsamt/ Ordnungsangelegenheiten

Zuständige Einrichtungen