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Ortsrecht
Beschreibung
Städte und Gemeinden können ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Der Rat hat hierzu verschiedene Regelungen und Bestimmungen beschlossen, die in einer Ortsrechtssammlung zusammengefasst worden sind.
Sie können das Ortsrecht hier downloaden.
Amt/Fachbereich
Hauptamt/ Recht und Politische Gremien
Zuständige Einrichtungen
- Recht und Politische Gremien
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- Rathausstraße 4
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-118
- E-Mail:
- rene.leclaire@lohmar.de