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Schülerversicherung

Beschreibung

Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Schulbesuchs und den sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie auf den Wegen dorthin und zurück im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfall versichert.

Außerdem gibt es eine von der Stadt abgeschlossene Schülersachschadenversicherung für Garderoben-, Mofa- und Fahrradschäden.

Bei Eintritt eines Schadensfalles ist dieser unverzüglich dem Sekretariat der jeweiligen Schule zu melden. Das Sekretariat füllt eine entsprechende Unfall- bzw. Schadensanzeige aus und leitet diese an das Haupt- und Rechtsamt zur weiteren Bearbeitung weiter.


Amt/Fachbereich

Hauptamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen