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Sperrzeitverkürzung
Beschreibung
Die Sperrzeit in Gaststätten ist auf 5.00 Uhr festgesetzt. Aus besonderem Anlass können Abweichungen hiervon genehmigt werden.
Die Entscheidung über die Sperrzeitenverkürzung ist kostenpflichtig.
Benötigte Unterlagen:
formloser, schriftlich begründeter Antrag mit Angabe der gewünschten Sperrzeitverkürzung.
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Ordnungsangelegenheiten
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsangelegenheiten
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- E-Mail:
ordnungsamt@lohmar.de
- E-Mail:
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