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Straßenbeleuchtung

Beschreibung

Die Erstellung, Unterhaltung und Überwachung der Straßenbeleuchtung erfolgt durch von der Stadt Lohmar beauftragte Firmen.
Mit der endgültigen Herstellung einer Straße erfolgt die Herstellung der Straßenbeleuchtung. Diese ist beitragspflichtig. Die Kosten fließen entsprechend der Satzung der Stadt Lohmar in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand ein.

Meldungen von Schäden an Masten und Beleuchtungseinheiten sowie Meldungen von defekten Lampen nimmt das Tiefbauamt entgegen.


Amt/Fachbereich

Tiefbauamt/ Straßenbau und Stadtentwässerung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen