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Kindertagespflege

Beschreibung

Kindertagespflegestellen für die Betreuung von Kindern können bei Bedarf vom Amt für Jugend und Familie vermittelt werden.
Kindertagespflege kann aber von Eltern und Tagespflegepersonen auch selbstständig vereinbart werden.

In beiden Fällen können sich Eltern und Tagespflegepersonen in allen die Kindertagespflege betreffenden Fragen, Qualifizierung und Weiterbildung beraten lassen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten für die Kindertagespflege übernommen. Fragen zur Finanzierung der Kindertagespflegepersonen und zu den Elternbeiträgen beantwortet Frau Spomer.


Amt/Fachbereich

Amt für Jugend und Familie/ Kindertageseinrichtungen

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen