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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge etc., benötigt.

Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (gebührenpflichtig) beim Amt für Finanzen - Abteilung Steuern.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.


Amt/Fachbereich

Amt für Finanzwesen/ Stadtkasse

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen