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Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Beschreibung
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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Die oder der Jugendliche kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten den Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgeramt beantragen. Sofern dies vor der ärztlichen Untersuchung geschieht, werden die durch die Untersuchung entstehenden Kosten vom Rhein-Sieg-Kreis übernommen. Die oder der Jugendliche ist in der Arztwahl frei. Sie oder er kann nicht verpflichtet werden, einen Betriebsarzt aufzusuchen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgehändigt.
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Bürgerservice
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- Telefon:
02246 15-200 - E-Mail:
buergeramt@lohmar.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-207
- E-Mail:
- melanie.lehnen@lohmar.de
-
- Telefon:
- 02246 15-206
- E-Mail:
- meike.klimkeit@lohmar.de