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Wasseranschlussbeiträge
Beschreibung
Die Stadt ist nach der Wasserversorgungssatzung zur ordnungsgemäßen Versorgung der auf ihrem Gebiet befindlichen Grundstücke mit Trinkwasser verpflichtet. Aufgrund dieser Verpflichtung ist es erforderlich, die entsprechenden Einrichtungen wie Wasserleitungen, Einrichtungen zur Druckerhöhung und Druckminderung, sowie Wasserspeicherung und -messung zu bauen.
Zur teilweisen Deckung der hierfür entstandenen Kosten erhebt die Stadt einen einmaligen Wasseranschlussbeitrag. Dieser Beitrag beinhaltet nicht die Kosten für Grundstücksanschlüsse.
Bei der Ermittlung der Grundstücksfläche ist in Bebauungsplangebieten grundsätzlich von der gesamten Grundstücksfläche auszugehen. Außerhalb eines Bebauungsplanes ist jedoch eine Grundstückstiefe von höchstens 40 m zugrunde zu legen, es sei denn, dass das Grundstück über diese Tiefe hinaus baulich, gewerblich oder industriell genutzt werden kann.
Einzelheiten zum Beitragssatz und Beitragsmaßstab etc., siehe in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung.
Zuständig für die Wasseranschlussbeiträge sind die Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG.
Amt/Fachbereich
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-277
- E-Mail:
- regina.holte@lohmar.de
Weiterführende Informationen
- Erhebung und Erschließungsbeiträge
- Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
- Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
- Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
- Friedhofssatzung
- Friedhofsgebührensatzung
- Nutzungsordnung für den "Friedwald Lohmar-Heide"
- Satzung über die Entsorgung von Abfällen durch den Rhein-Sieg-Kreis (Abfallsatzung)
- Satzung über die Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung durch den Rhein-Sieg-Kreis
- Satzung über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummern- und Straßenbenennungsschildern
- Stellplatzsatzung
- Richtlinien für die Bezuschussung von Bau- und Bodendenkmälern
- Verfahrensmodell für den provisorischen Straßenausbau
- Satzung der Stadt Lohmar zur Festsetzung von Gebührentarifen für vom Land übertragene Pflichtaufgaben