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Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen (§ 13 Abs,1 WFNG NRW) nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist. Antragsunterlagen können beim Sachgebiet Wohnungsbauförderung abgeholt werden. Art der Antragstellung: schriftlicher Antrag nach Vordruck und Einkommensnachweis der letzten 12 Monate.


Amt/Fachbereich

Amt für Bildung und Soziales / Soziales

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen