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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen (§ 13 Abs,1 WFNG NRW) nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist. Antragsunterlagen können beim Sachgebiet Wohnungsbauförderung abgeholt werden. Art der Antragstellung: schriftlicher Antrag nach Vordruck und Einkommensnachweis der letzten 12 Monate.
Amt/Fachbereich
Amt für Bildung und Soziales / Soziales
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Soziales
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-331
- E-Mail:
- thorsten.kaempf@lohmar.de