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Martinsumzug

Beschreibung

Spätestens 4 Wochen vor Durchführung eines Martinsumzuges und eines Martinsfeuers oder Brauchtumsfeuers sind diese beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Hinsichtlich des Martinsfeuers / Brauchtumsfeuers wird auf § 15 der Lohmarer Straßenordnung besonders hingewiesen. 


Amt/Fachbereich

Ordnungsamt/ Ordnungsangelegenheiten

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen