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Handwerkerparkausweis
Beschreibung
Es besteht die Möglichkeit, für Handwerker und Handwerkerinnen eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen, welche sie berechtigt, in der Nähe ihrer Kundschaft zu parken.
Antragsberechtigt sind Handwerker, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und ein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe (Anlage 1, Anlage B1 oder Anlage B2 zur Handwerksordnung) ausüben und
a) regelmäßige Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen
und
b) ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte und als Werkstattwagen bzw. für Dienstleistungen eignet und mit einer festen Firmenbeschriftung versehen ist.
Die Genehmigung berechtigt während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen zum Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§13 Abs. 1 StVO)
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen dieser und ohne Einhaltung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (§45 Abs. 1b StVO)
Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr ausgestellt.
Es können bis zu fünf Fahrzeuge in der Genehmigung eingetragen werden, diese müssen mit einer festen Firmenbeschriftung versehen sein.
Die Ausnahmegenehmigung gilt wahlweise für den Regierungsbezirk Köln oder für NRW.
Gebühren
305 € für die erste Ausnahmegenehmigung (Regierungsbezirk Köln)
350 € für die erste Ausnahmegenehmigung (NRW)
153 € für jede weitere Ausnahmegenehmigung (Regierungsbezirk Köln)
175 € für jede weitere Ausnahmegenehmigung (NRW)
10 € je Änderung
Einzureichende Unterlagen
- Antrag
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der Kfz-Scheine/Zulassungsbescheinigungen II
Bearbeitungsdauer
1-2 Werktage
Infoblatt Handwerkerausweis Region Köln/Bonn
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Verkehrsangelegenheiten
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Verkehrsangelegenheiten
-
- Hauptstraße 27-29
- 53797 Lohmar
-
- E-Mail:
verkehr@lohmar.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02246 15-265
- E-Mail:
- frida.liebig@lohmar.de
-
Britta Schüler
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02246 15-276
- E-Mail:
- britta.schueler@lohmar.de