Hilfe zum Lebensunterhalt

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Dienstleistungsinformationen

Hilfe zum Lebensunterhalt

Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, früher auch Sozialhilfe genannt, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel durch Krankheit, Ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können. Voraussetzung für Hilfe zum Lebensunterhalt ist, dass Sie keine Hilfe anderer Personen (zum Beispiel: Eltern, Familie) bekommen können. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie mehr als 6 Monate lang weniger als 3 Stunden arbeiten können, also erwerbsgemindert sind. Wenn Sie Anspruch auf eine andere Grundsicherung haben (zum Beispiel ALG II oder Rente), können Sie keine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Auch für Kinder können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, wenn diese nicht älter als 15 Jahre sind, in Ihrem Haushalt leben und Sie den Lebensunterhalt der Kinder trotz Unterhalt nicht sicherstellen können.

Für die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt gilt folgende Faustregel:
Bedarf minus Ihr anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung.

Ausführliche Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie hier.

Zuständige Einrichtung

  • Soziales
      • Hauptstraße 27 - 29
      • 53797 Lohmar