FAQ
Besuche des Bürgeramtes Lohmar und des Bürgerbüros in Wahlscheid sind ausschließlich über eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Besucher*innen ohne Termin können leider nicht bedient werden.
Es besteht die Möglichkeit, für folgende Anliegen einen Termin über das Onlineportal www.Lohmar.de/terminvergabe zu buchen:
- Abmeldung bei der Meldebehörde (nur bei Wegzug ins Ausland)
- Abmeldung eines Gewerbes
- Abmeldung von Kraftfahrzeugen
- Änderung KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I (bei Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises)
- Änderung Wohnort im Ausweisdokument
- Anmeldung bei der Meldebehörde (bei Zuzug von außerhalb)
- Anmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes
- Auskunftssperren
- Ausländerwesen (nur Verlängerung der Gestattung)
- Ausnahmegenehmigung für Handwerker (Handwerkerparkausweis)
- Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte (Behindertenparkausweis)
- Beglaubigungen
- Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
- Euroführerschein
- Fahrerlaubnisantrag, begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Fischereiausweis
- Fundbüro
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Kinderreisepass
- Lebensbescheinigung
- Personalausweis
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Reisepass / Express-Reisepass
- Steuer-ID Selbstauskunft
- Strafzettel / Verwarnungen / Bußgelder
- Ummeldung des Wohnsitzes (bei Umzug innerhalb des Meldegebietes)
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Widerspruch gegen Datenübermittlung
Für Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Bürgeramtes der Stadt Lohmar gerne zur Verfügung.
Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Bürgerservice, Tel.: 02246 15-200, E-Mail: Buergeramt@Lohmar.de
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Um sich für die verschiedenen Online-Anträge digital identifizieren zu können, ist die Konto-Erstellung einer BundID notwendig. Mit Ihrer BundID können Sie Online-Anträge stellen und das elektronische Postfach verwenden. Ihre Daten werden in Ihrem Konto hinterlegt und bei erneutem Stellen eines Online-Antrags können die bereits hinterlegten Daten an den jeweiligen Onlinedienst weitergeleitet werden.
Sie können auch mithilfe der Gast-Anmeldung einzelne Online-Anträge stellen, ohne dass Sie ein BundID-Konto besitzen müssen. Dies funktioniert bspw. über einen einmaligen Auslesevorgang der Daten aus Ihrem Online-Ausweis. Bei einer Gast-Anmeldung können Sie allerdings das elektronische Postfach nicht nutzen. Die Zustellung der Bescheide erfolgt dann per Post.