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FAQ

Besuche des Bürgeramtes Lohmar und des Bürgerbüros in Wahlscheid sind ausschließlich über eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Besucher*innen ohne Termin können leider nicht bedient werden.

Es besteht die Möglichkeit, für folgende Anliegen einen Termin über das Onlineportal www.Lohmar.de/terminvergabe zu buchen:

- Abmeldung bei der Meldebehörde (nur bei Wegzug ins Ausland)

- Abmeldung eines Gewerbes

- Abmeldung von Kraftfahrzeugen

- Änderung KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I (bei Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises)

- Änderung Wohnort im Ausweisdokument

- Anmeldung bei der Meldebehörde (bei Zuzug von außerhalb)

- Anmeldung oder Ummeldung eines Gewerbes

- Auskunftssperren

- Ausländerwesen (nur Verlängerung der Gestattung)

- Ausnahmegenehmigung für Handwerker (Handwerkerparkausweis)

- Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte (Behindertenparkausweis)

- Beglaubigungen

- Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung

- Euroführerschein

- Fahrerlaubnisantrag, begleitetes Fahren ab 17 Jahren

- Fischereiausweis

- Fundbüro

- Gewerbezentralregisterauskunft

- Kinderreisepass

- Lebensbescheinigung

- Personalausweis

- Polizeiliches Führungszeugnis

- Reisepass / Express-Reisepass

- Steuer-ID Selbstauskunft

- Strafzettel / Verwarnungen / Bußgelder

- Ummeldung des Wohnsitzes (bei Umzug innerhalb des Meldegebietes)

- Untersuchungsberechtigungsschein

- Vorläufiger Personalausweis

- Vorläufiger Reisepass

- Widerspruch gegen Datenübermittlung

Für Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Bürgeramtes der Stadt Lohmar gerne zur Verfügung.

Kontakt: Stadt Lohmar, Ordnungsamt, Bürgerservice, Tel.: 02246 15-200, E-Mail: Buergeramt@Lohmar.de

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Um sich für die verschiedenen Online-Anträge digital identifizieren zu können, ist die Konto-Erstellung einer BundID notwendig. Mit Ihrer BundID können Sie Online-Anträge stellen und das elektronische Postfach verwenden. Ihre Daten werden in Ihrem Konto hinterlegt und bei erneutem Stellen eines Online-Antrags können die bereits hinterlegten Daten an den jeweiligen Onlinedienst weitergeleitet werden.

 

Sie können auch mithilfe der Gast-Anmeldung einzelne Online-Anträge stellen, ohne dass Sie ein BundID-Konto besitzen müssen. Dies funktioniert bspw. über einen einmaligen Auslesevorgang der Daten aus Ihrem Online-Ausweis. Bei einer Gast-Anmeldung können Sie allerdings das elektronische Postfach nicht nutzen. Die Zustellung der Bescheide erfolgt dann per Post.