Feuerwerk
Beschreibung
Das Abbrennen von privaten Feuerwerken der Kategorie 2 (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Lohmar erlaubt. Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen. Für eine Genehmigung ist der Antrag auszufüllen.
Amt/Fachbereich
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Ordnungsangelegenheiten
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsangelegenheiten
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 27 - 29
- PLZ: 53797 Ort: Lohmar
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- E-Mail:
ordnungsamt@lohmar.de
- E-Mail:
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