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Dienstleistungsinformationen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.
Zuständige Einrichtung
- Bauaufsichts- und Planungsamt
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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