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Abmeldung bei der Meldebehörde
Beschreibung
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Eine Abmeldung ist nur erforderlich,
- wenn Sie ins Ausland ziehen oder
- eine hier bestehende Haupt- oder Nebenwohnung aufgegeben wird, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird.
Bei einem Wohnungswechsel einer Hauptwohnung innerhalb der Bundesrepublik entfällt die Abmeldung am alten Wohnort. Das erledigt die Meldebehörde am neuen Wohnort für Sie.
Hinweis: Bei Wegzug ins Ausland muss der Adresseintrag im Personalausweis geändert werden.
Eine Nebenwohnung kann ausschließlich bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
Art der Antragstellung
Persönlich oder Beauftragter mit Vollmacht unter Vorlage des Ausweises.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Bürgerservice
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
-
- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- Telefon:
02246 15-200 - E-Mail:
buergeramt@lohmar.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02246 15-207
- E-Mail:
- melanie.lehnen@lohmar.de
-
- Telefon:
- 02246 15-206
- E-Mail:
- meike.klimkeit@lohmar.de