Abmeldung bei der Meldebehörde

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Abmeldung bei der Meldebehörde

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Eine Abmeldung ist nur erforderlich,

  • wenn Sie ins Ausland ziehen oder
  • eine hier bestehende Haupt- oder Nebenwohnung aufgegeben wird, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird.

Bei einem Wohnungswechsel einer Hauptwohnung innerhalb der Bundesrepublik entfällt die Abmeldung am alten Wohnort. Das erledigt die Meldebehörde am neuen Wohnort für Sie.

Hinweis: Bei Wegzug ins Ausland muss der Adresseintrag im Personalausweis geändert werden.

Eine Nebenwohnung kann ausschließlich bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.

Art der Antragstellung

Persönlich oder Beauftragter mit Vollmacht unter Vorlage des Ausweises.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass