Ehejubiläen

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Dienstleistungsinformationen

Ehejubiläen

Unter Ehejubiläen fallen:

  • Goldhochzeiten (50 Jahre),
  • Diamantene Hochzeiten (60 Jahre),
  • Eiserne Hochzeiten (65 Jahre),
  • Gnadenhochzeiten (70 Jahre).

Die Ehejubilare erhalten einen Präsentkorb von der Stadt.

Ehejubilare, die nicht im Stadtgebiet geheiratet haben und ein vorstehendes Ehejubiläum feiern, melden sich bitte im Rathaus, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen