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Aufgaben des Schulträgers

Beschreibung

Die Stadt Lohmar verfügt als Schulträger über folgende Schulen:

  • vier Gemeinschaftsgrundschulen (GGS Birk, Donrath, Lohmar und Wahlscheid)
  • eine Gesamtschule 
  • ein Gymnasium


Die Aufgaben des Schulträgers liegen ausschließlich im Bereich der äußeren Schulangelegenheiten.
Er ist zuständig für die Finanzierung und Ausstattung der Schulen, also für die Bereitstellung der notwendigen Schulanlagen (Gebäude, Einrichtungen), der Lehr- und Unterrichtsmittel einschließlich der Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz und des für die Schulverwaltung notwendigen Personals sowie für die Schülerbeförderung.

Die inneren Schulangelegenheiten sind Aufgabe der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde.
Sie ist zuständig für Ziele, Inhalte und Organisation des Schulunterrichts.

Schulaufsichtsbehörden sind

  • für Grund- und Hauptschulen:
    Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 / 13-0, www.rhein-sieg-kreis.de
  • für Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien
    Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln, Telefon 0221 / 147-0, www.bezreg-koeln.nrw.de

Amt/Fachbereich

Amt für Bildung und Soziales / Bildung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen