Barkasse

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Die Stadtkasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen unbar ab. Bitte richten Sie deshalb Ihre Zahlungen ausschließlich an das Ihnen im Steuer- bzw. Abgabenbescheid oder in der Rechnung mitgeteilte Bankkonto. Bitte das Kassenzeichen nicht vergessen!

Insbesondere bietet Ihnen die Stadtkasse als eine seit vielen Jahren bewährte und sichere Zahlungsweise an, wiederkehrende Forderungen (wie z.B. Grundbesitzabgaben, Mieten, Kindergartenbeiträge etc.) im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu begleichen (siehe hierzu Einzugsermächtigung). Das Lastschrifteinzugsverfahren ermöglicht es der Stadtkasse, Verwaltungskosten in erheblichem Umfang einzusparen. Bitte nutzen auch Sie diese Zahlungsweise und verwenden für diesen Zweck einfach das Ermächtigungsformular aus dem Downloadbereich.

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