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Bauberater
Beschreibung
Grundstücks- und Wohnungsmakler sowie Finanzmakler und Bauberater benötigen zur Ausübung ihres Gewerbes die Erlaubnis (Maklerschein) nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Erst mit dem Maklerschein kann das Gewerbe angemeldet werden. Für diese Berufsgruppe gilt die "Makler-und Bauträgerverordnung -MaBV-", welche die Pflichten der Immobilienmakler detailliert regelt.Erlaubnisbehörde ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Führungszeugnis
(Einwohnermelde-/Bürgeramt des Wohnortes) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(Einwohnermelde-/Bürgeramt des Wohnsitzes) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts und zusätzlich Insolvenzgericht Bonn wird vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg beantragt
- Bei einer GmbH, z.B. in Gründung, wird zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftervertrages benötigt.