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Bauvoranfragen
Beschreibung
Nach § 71 BauO NRW kann vor Einreichung des Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden. Diese sog. Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Hiermit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen (z. B. Standsicherheitsnachweis) eingereicht werden müssen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Vorbescheid, evtl. Baubeschreibung, Bauvorlagen
Kosten
Abhängig vom Umfang des Vorhabens, mindestens 50 EUR.
Amt/Fachbereich
Bauaufsichts- und Planungsamt/ Stadtplanung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadtplanung
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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Kerstin Tillmann
Amtsleitung- Telefon:
- 02246 15-344
- E-Mail:
- kerstin.tillmann@lohmar.de