Beglaubigungen

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Beglaubigungen

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Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen usw. werden im Bürgeramt vorgenommen. Im einzelnen entstehen hierfür folgende Kosten:

  • Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen: 2,50 EUR
  • Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite: 4,20 EUR

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Ausgenommen sind Beglaubigungen aus Personenstandsbüchern (Heirats- und Geburtsurkunden usw.). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Abschriften vom jeweils zuständigen Standesamt gefertigt werden.

Benötigte Unterlagen: Original und Kopie.

Zuständige Einrichtung