Beistandschaft

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Dienstleistungsinformationen

Beistandschaft

Auf Antrag eines Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet, wird das Jugendamt Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft umfasst als Aufgabe die Beratung, die Unterstützung und die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft und der Unterhaltsansprüche.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen