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Dienstleistungsinformationen
Beurkunden
Die Urkundsperson des Amtes für Jugend und Familie erstellt kostenlos u. a. folgende Urkunden:
- die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- die Erklärung der Eltern eines außerhalb der Ehe geborenen Kindes über die gemeinsame Sorge.
Zuständige Einrichtung
- Verwaltungsdienste
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-300
- E-Mail:
- andrea.haag@lohmar.de