Blindengeld

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Dienstleistungsinformationen

Blindengeld

Menschen, deren Sehkraft auf dem starken Auge unter 2 % liegt, haben die Möglichkeit, Blindengeld zu beantragen. Hochgradig Sehbehinderte, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren starkes Auge mit Gläserkorrektur nicht mehr als 5 % der normalen Sehstärke aufweist, können auf Antrag eine finanzielle Hilfe erhalten. Das Blindengeld und die Hilfe für hochgradig Sehschwache werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Anträge erhalten sie beim Amt für Kultur, Sport und Soziales. Die Anträge werden von dort weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland.

Benötigte Unterlagen:
Bescheinigung Augenarzt

Zuständige Einrichtung

  • Soziales
      • Hauptstraße 27 - 29
      • 53797 Lohmar

Zuständige Kontaktpersonen