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Brandsicherheitswachen

Beschreibung

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei denen bei Brandausbruch eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind spätestens 4 Wochen vorher beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Die Stadt entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache durch die Freiwillige Feuerwehr nötig ist.

Die Kosten für die Brandsicherheitswache trägt der Veranstalter. Die Gebühr für die Brandsicherheitswache beträgt 10 EUR zuzüglich Lohnnebenkosten je angefangene Stunde für jeden eingesetzten Feuerwehrangehörigen.


Amt/Fachbereich

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen