Brauchtums- / Karnevalsumzüge verkehrsrechtliche Anordnungen

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Brauchtums- / Karnevalsumzüge verkehrsrechtliche Anordnungen

Vor der Durchführung von Brauchtums- und Karnevalsumzügen ist beim Ordnungsamt ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen. 

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Zuständige Kontaktpersonen