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Denkmalbehörde
Beschreibung
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lohmar berät Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege. Insbesondere ist sie zuständig für Eintragungen in die Denkmalliste, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen, für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz sowie die Erteilung von Zuschüssen.
Informationen
- Merkblatt für Denkmaleigentümer*innen
- Richtlinien für die Bezuschussung von Bau- und Bodendenkmälern durch die Stadt Lohmar
Denkmalpflegeplan und Denkmalliste
- Denkmalpflegeplan Text und Pläne - Ratsbeschluss 23. September 2015
- Denkmalpflegeplan Gebäudekartei - Ratsbeschluss 23. September 2015
- Denkmalliste der Stadt Lohmar (Stand: September 2022)
Beispiel Handwerkerrechnung
- Merkblatt, Beispiel Aufbau Handwerkerrechnung
Für die Aufbereitung der einzureichenden Unterlagen zum Antrag auf Ausstellung einer Be-scheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Amt/Fachbereich
Bauaufsichts- und Planungsamt/ Stadtplanung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadtplanung
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-334
- E-Mail:
- marion.verlage@lohmar.de