Ehefähigkeitszeugnisse

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Dienstleistungsinformationen

Ehefähigkeitszeugnisse

Wird für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, so kann dieses beim Standesamt beantragt werden.

Die hierzu erforderlichen Unterlagen können beim Standesamt erfragt werden.

Öffnungszeiten des Standesamtes:

montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen