Elternbeiträge

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Dienstleistungsinformationen

Elternbeiträge

Entsprechend der „Satzung (Stand: 01.08.2020) über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule der Stadt Lohmar” haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten einer Kindertageseinrichtung zu entrichten. Darüber hinaus kann der Träger von den Eltern ein Entgelt für das tägliche Mittagessen verlangen.

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